50 %
sparen mit dem Bildungsscheck
Seit
Anfang 2006 vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Bildungsschecks
unter bestimmten Gesichtspunkten an Unternehmen und Arbeitnehmer.
Durch
diese Maßnahme haben auch Sie die Möglichkeit 50 % beim Besuch von
einem Lehrgang zum zertifizierten Venentrainer einzusparen.
Informationen
für Arbeitgeber:
Wenn
Sie als Arbeitgeber einen Bildungsscheck für Ihre Mitarbeiter beantragen
möchten, sollten Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Der
Sitz Ihres Unternehmens befindet sich im Land NRW.
-
Sie beschäftigen nicht mehr als 250 Arbeitnehmer.
Sie
haben die Möglichkeit für alle Ihre Mitarbeiter - egal ob Vollzeit-,
Teilzeit- oder Mini-Job-Beschäftigter - Bildungsschecks zu beantragen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen
oder in einem anderen Bundesland leben. Hauptsache ist, dass Sie
als Arbeitgeber Ihren Sitz in NRW haben.
Informationen für Arbeitnehmer:
Wenn
Sie als Arbeitnehmer einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten
folgende Kriterien erfüllt sein:
-
Ihr gemeldeter Wohnsitz befindet sich in Nordrhein-Westfalen.
-
Sie arbeiten bei einem Unternehmen in Deutschland, dass nicht
mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt.
-
Sie können nur dann einen Bildungsscheck verlangen, wenn Sie in
den letzten 24 Monaten an keiner vom Arbeitgeber initiierten Fortbildungsmaßnahme
teilgenommen haben.
Unternehmen,
Beschäftigte und Berufsrückkehrende, die einen Bildungsscheck beantragen
möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden.
Diese Adressen und noch weitere Informationen zum Thema Bildungsscheck
finden Sie hier.
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